Foto: Mutter mit Tochter und Sohn auf der grünen Wiese - im Hintergrund unscharfe Campingmöbel

Ihr Mobilheim

Über die Gebäudeversicherung sind privat genutzte Mobilheime und Tinyhäuser ab Baujahr 2000 versicherbar, die auf einem Campingplatz, Mobilheimpark oder Ferienhauspark stehen.


Haben Sie ein älteres Mobilheim, sprechen Sie uns bitte über unser Kontaktformular an.

Sollten Sie Ihr Objekt vermieten oder dieses als Erstwohnsitz nutzen, sind Sie auch bei uns richtig!

 

Der Versicherungswert

Versicherungswert ist bei uns der gleitende Neuwert, ohne zeitliche Begrenzung.zukünftige Preissteigerungen werden berücksichtigt und sind mitversichert.
Andere Anbieter entschädigen nur für zwei Jahre den Neuwert, danach erhalten Sie nur noch ein Zeitwertentschädigung, nicht bei uns! Bei uns erhalten Sie die Neuwerte inklusive Preissteigerung.

Die versicherte Gefahren (auszugsweise) sind:

  • Feuer

  • Leitungswasser

  • Sturm und Hagel

  • Überspannungsschäden durch Blitz

 

Unsere Deckungserweiterungen:

  • Es besteht Unterversicherungsverzicht für Schäden bis 25.000 EUR.
  • Grob fahrlässig verursachte Schäden sind bis 50.000 EUR mitversichert.
  • Grundstücksbestandteile und weiteres Zubehör wie Zäune, Pergolas, Terrassen, Mauern etc. sind bis 25.000 EUR versichert.
  • Fest mit dem Mobilheilheim verbundene Satellitenanlagen und Markisen.
  • Schäden an den Zu- und Ableitungstrohren außerhalb des Mobilheimes, auf der Parzelle, sind bis 3.000 EUR versichert.
  • Im Falle eine Totalschadens die Transport- und Gründungskosten.
  • Kosten für das Entfernnen umgestürzter Bäume durch Sturm sind bis 5.000 EUR mitversichert.
  • Kosten für Wassermehrverbrauch nach einem versicherten Leitungswasser-Schaden werden bis 2.500 EUR übernommen.
  • Aufräum-, Abbruch- und Feuerlöschkosten sind ebenfalls versichert.

Berücksichtigen Sie bitte diese Positionen auch bei der Ermittlung der Versicherungssumme. Die Entschädigung ist auf die Versicherungssumme begrenzt!

 

Optionale Erweiterungen:

  • Elementarschäden (Schneedruck, Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung) können eingeschlossen werden, sofern es die Lage des Mobilheimes zulässt.

    Es besteht eine Selbstbeteiligung von 500 EUR.

  • Dauerstandzelte (keine Planen- oder Tuchzelte) können auf Anfrage mitversichert werden.

  • Photovoltaikanlagen, die sich auf dem Dach des Objektes befinden, können eingeschlossen werden.

 

Hinweis:

Die Inhalte unseres Konzeptes gelten für Verträge, die ab dem 01.01.2024 abgeschlossen wurden.