Foto: Mutter mit Tochter und Sohn auf der grünen Wiese - im Hintergrund unscharfe Campingmöbel

Haftpflichtversicherung

Warum ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll

Als Dauercamper haften Sie für Schäden, die von Ihrer angemieteten Parzelle und dem Mobilheim ausgehen. Die Haftung umfasst Personen- Sach- und Vermögensschäden.

Ansprüche entstehen u. a. durch nicht erbrachte Verkehrssicherungspflichten (z.B. Schneeräumen, Blätter auf der Terrasse, Stolpern über eine Leine oder einen Gegenstand auf dem Boden).
Häufig treten Brandschäden auf, die durch brennende Zigaretten oder eine Gasexplosion verursacht werden. Sofern "Dritte" geschädigt werden (z. B. das Mobilheim des Nachbarn), haftet der Verursacher, in unbegrenzter Höhe.

Unser Konzept sieht eine Deckungssumme von 5 Mio. EUR für Personen-, Sach, und Vermögensschäden vor.
Diese kann auf 10 Mio. EUR erhöht werden.

Voraussetzungen

Das Mobilheim steht auf einem offiziell eingerichteten Campingplatz, Freizeitpark oder Ferienhauspark.
 

Hinweis

Es handelt isch hier um eine vereinfachte Darstellung. Es gelten die Inhalte der Versicherungsbedingungen und Klauseln unseres Konzeptes.